Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Der Gesetzgeber hat pflegende Angehörige dazu verpflichtet, sich von einem Pflegedienst beraten zu lassen. Das betrifft alle Personen, die Ihre Familienmitglieder, Freunde und Bekannte pflegen, betreuen und dafür Pflegegeld beziehen. Je nach Pflegegrad muss dieser Beratungsbesuch vierteljährlich oder halbjährlich durchgeführt werden. Als ambulanter Pflegedienst/Pflegedienstleister führen wir solche Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI gerne bei Ihnen durch.

Bitte sprechen Sie uns an !